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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Hamm, 11.03.1987 - 12 TaBV 22/86 -; ArbG Paderborn, 19.12.1985 - 1 BV 7/85 -

zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei Provisionssystemen vgl. Heinze, NZA 86, 1; Gründel/Butz, BB 14, 2747; Mayer, AiB 99, 633

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Betriebsrat bei der Festlegung des Verhältnisses von Festgehalt zu variablen Einkommensbestandteilen (Provisionen, Prämien) sowie des Verhältnisses der variablen Bestandteile untereinander mitzubestimmen hat, wenn das Einkommen von Vertriebsbeauftragten aus diesen Komponenten besteht.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Betriebsrat begehrt ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Einkommensstruktur von Vertriebsbeauftragten (Arbeitnehmern). Diese erhalten ein Einkommen, das aus einem Grundgehalt, Provisionen und Prämien besteht. Der Betriebsrat möchte Einfluss auf das Verhältnis dieser Bestandteile zueinander nehmen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zugesprochen. Dieses betrifft:

  • Das Verhältnis von Festgehalt zu den variablen Einkommensbestandteilen (Provisionen, Prämien).
  • Das Verhältnis der variablen Einkommensbestandteile untereinander.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz), das dem Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht einräumt. Da die Gestaltung der Einkommensstruktur die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer berührt, fällt sie in den mitbestimmungspflichtigen Bereich. Die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütung kann die Arbeitsmotivation und -bedingungen erheblich beeinflussen, weshalb der Betriebsrat hier ein Mitspracherecht hat.

KI INHALT
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Festlegung des Verhältnisses von Festgehalt zu variablen Einkommensbestandteilen wie Provision und Prämien bei Vertriebsbeauftragten.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Festgehalt
Provision
Prämien
Verhältnis von festen zu variablen Einkommensbestandteilen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
FUNDSTELLE
BAGE 60, 244
EzA Nr. 23 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung
DB 89, 984
ZTR 89, 284
BB 89, 1822
AR-Blattei Betriebsverfassung XIVB Entsch 111
SAE 90, 1
BetrVG EnnR BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 (1)
AR-Blattei ES 530.14.2 Nr. 111
ASP 89, 164
JuS 89, 1024
ZAP EN-Nr 231/89
NORM
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
06.12.1988
AKTENZEICHEN
1 ABR 44/87
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
21.03.2019