Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Düsseldorf, 21.12.1956 - 2 W 87/55

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Düsseldorf entschied am 21.12.1956 (Az. 2 W 87/55), dass ein Handelsvertreter (HV) keinen Ausgleichsanspruch (AA) nach § 89b HGB hat, wenn der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt wurde.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) verlangt von seinem Unternehmen einen Ausgleichsanspruch (AA) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag wurde jedoch vom Unternehmen aus wichtigem Grund gekündigt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Düsseldorf hat den Ausgleichsanspruch abgelehnt. Ein AA nach § 89b HGB stehe dem HV nicht zu, wenn die Beendigung des Vertrags auf einer Kündigung aus wichtigem Grund beruht.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützte sich auf den Wortlaut des § 89b Abs. 3 HGB (in der damals geltenden Fassung), wonach der Ausgleichsanspruch ausgeschlossen ist, wenn der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis schuldhaft verletzt hat oder wenn der Unternehmer den Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt hat. Da im vorliegenden Fall eine solche Kündigung vorlag, sei der AA ausgeschlossen.

KI INHALT
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei vertragsgemäßer Kündigung aus wichtigem Grund verneint.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
AA des HV
wichtiger Grund
FUNDSTELLE
DB 56, 376
VersR 56, 348 LS
NORM
§ 89 HGB
§ 89 a HGB
§ 89 b HGB
§ 90 a HGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
21.12.1956
AKTENZEICHEN
2 W 87/55
ECLI
LIEFERUNG
01.09.1998
ÄNDERUNG
17.06.2026 15:50:25