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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Koblenz, 03.06.1981 - 1 U 577/80

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Mainz, 08.05.1980 - 1 O 31/80 -; LG Mainz, 08.05.1980 - 7 O 26/80 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Handelsvertreter (HV), der für eine Hausbaufirma tätig ist, auch als Makler Grundstückskäufe zwischen den Kunden der Firma und Dritten vermitteln darf.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV), der für eine Firma arbeitet, die Häuser auf Grundstücken ihrer Kunden errichtet, möchte zusätzlich als Makler Grundstückskäufe zwischen diesen Kunden und Dritten vermitteln. Es geht um die Frage, ob diese Tätigkeit zulässig ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Handelsvertreter berechtigt ist, solche Grundstückskäufe zu vermitteln.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Tätigkeit des Handelsvertreters als Makler nicht im Widerspruch zu seinen Pflichten als Handelsvertreter steht. Die Vermittlung von Grundstückskäufen ist eine eigenständige Tätigkeit, die nicht zwingend mit der Haupttätigkeit als Handelsvertreter kollidiert.

KI INHALT
Ein Handelsvertreter kann auch als Makler Grundstückskäufe zwischen Kunden und Dritten vermitteln, wenn er für eine Firma tätig ist, die Häuser auf Kunden-Grundstücken errichtet.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr aufgrund einer Grundstücksvermittlung trotz Tätigwerden auch als freier Handelsvertreter für die die Bausätze für die Doppelhaushälften verkaufenden Firma
NORM
§ 652 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Koblenz
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
03.06.1981
AKTENZEICHEN
1 U 577/80
ECLI
ECLI:DE:OLGKOBL:1981:0603.1U577.80.0A
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
11.02.2021