Vorinstanz LG Mainz, 08.05.1980 - 1 O 31/80 -; LG Mainz, 08.05.1980 - 7 O 26/80 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Handelsvertreter (HV), der für eine Hausbaufirma tätig ist, auch als Makler Grundstückskäufe zwischen den Kunden der Firma und Dritten vermitteln darf.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV), der für eine Firma arbeitet, die Häuser auf Grundstücken ihrer Kunden errichtet, möchte zusätzlich als Makler Grundstückskäufe zwischen diesen Kunden und Dritten vermitteln. Es geht um die Frage, ob diese Tätigkeit zulässig ist.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Handelsvertreter berechtigt ist, solche Grundstückskäufe zu vermitteln.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Tätigkeit des Handelsvertreters als Makler nicht im Widerspruch zu seinen Pflichten als Handelsvertreter steht. Die Vermittlung von Grundstückskäufen ist eine eigenständige Tätigkeit, die nicht zwingend mit der Haupttätigkeit als Handelsvertreter kollidiert.