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Fazit/Kurzzusammenfassung: Die Cour d'appel Paris entschied am 11.02.1999, dass ein Unternehmer (U) einem langjährigen Vertragshändler (VH) Schadensersatz wegen missbräuchlicher Kündigung schuldet, wenn die Kündigung im Rahmen einer Umstrukturierung des Vertriebsnetzes erfolgt und der VH dadurch den gemeinsam aufgebauten Wert nicht mehr nutzen kann. Das Gericht begründete dies mit einem Verstoß gegen die aus Treu und Glauben abgeleitete Loyalitätspflicht (Art. 1134 Abs. 3, 1135 CC).
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Vertragshändler (VH) verlangt von dem Unternehmer (U) Schadensersatz wegen missbräuchlicher Kündigung seines seit 1984 bestehenden, auf unbestimmte Dauer geschlossenen Konzessionsvertrags. Der U hatte den VH im Rahmen einer Umstrukturierung seines Vertriebsnetzes gekündigt, um die frei werdenden Gebiete neuen Konzessionären zuzuordnen.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht verurteilte den U zur Zahlung eines „substantiellen“ Schadensersatzes an den VH, da die Kündigung missbräuchlich war.
c) Begründung des Gerichts: Die Kündigung verstieß gegen die aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 1134 Abs. 3, 1135 des französischen Code Civil) abgeleitete Loyalitätspflicht. Der VH hatte über lange Zeit zum Aufbau des Vertriebsnetzes beigetragen, und durch die Kündigung konnte er nicht mehr von dem gemeinsam geschaffenen Wert profitieren. Daher wurde das Kündigungsrecht des U als missbräuchlich eingestuft.