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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Flensburg, 15.02.2011 - 1 S 8/11 – PVC-Fenster und Holzelemente –

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landgericht Flensburg hat entschieden, dass ein Vertrag zwischen einem Kunden und einem Unternehmen zustande kommt, für das ein Handelsvertreter (HV) tätig ist, sofern sich kein abweichender Wille der Parteien ergibt.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) vermittelt Geschäfte für ein Unternehmen (hier: Verkauf von PVC-Fenstern und Holzelementen). Die Frage war, zwischen wem der Vertrag zustande kommt – direkt zwischen Kunden und Unternehmen oder zwischen Kunden und HV. Der HV oder das Unternehmen begehrte Klarheit über die Vertragsparteien.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht hat festgestellt, dass der Vertrag regelmäßig zwischen dem Kunden und dem vertretenen Unternehmen zustande kommt, es sei denn, es liegt ein abweichender Wille der Beteiligten vor (z. B. wenn der HV im eigenen Namen handeln will).

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützte sich auf die gesetzliche Vermutung des § 84 Abs. 1 HGB, wonach ein Handelsvertreter für ein anderes Unternehmen tätig wird und nicht im eigenen Namen. Fehlt eine abweichende Vereinbarung oder ein erkennbarer Wille, dass der HV selbst Vertragspartner sein soll, gilt der Vertrag als zwischen Kunden und Unternehmen geschlossen. Dies entspricht der typischen Interessenlage, da der HV als Vermittler und nicht als eigenständiger Vertragspartner auftritt.

KI INHALT
Standardmäßig kommt der Vertrag mit dem Unternehmen zustande, für das der Handelsvertreter tätig ist, sofern kein abweichender Wille erkennbar ist.
ENTSCHEIDUNGSNAME
PVC-Fenster und Holzelemente
STICHWORT
Kunststofffenster
Holz- und Kunsstoffelemente
vom HV abgeschlossenes Geschäft
Abgrenzung Eigengeschäft / Fremdgeschäft
NORM
Art. 11 Abs. 3 EGBGB
§ 433 BGB
§ 389 BGB
§ 164 Abs. 1 BGB
§ 84 Abs. 1 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Flensburg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
15.02.2011
AKTENZEICHEN
1 S 8/11
ECLI
ECLI:DE:LGFLENS:2011:0215.1S8.11.0A
LIEFERUNG
01.07.2012
ÄNDERUNG
30.07.2026 12:15:31