n.rkr.; Vorinstanz LG Koblenz 16 O 127/99
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Koblenz entschied, dass eine finanzierende Bank für Pflichtverletzungen eines Vermittlers haften muss, wenn sie von dessen Handeln wusste und der Kunde dadurch eine überteuerte Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben hat.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Kunde (Kapitalanleger) verlangt Schadensersatz von einer finanzierenden Bank, weil ein von ihr eingesetzter Vermittler seine Pflichten verletzt hat. Der Kunde hatte aufgrund der Vermittlung eine stark überteuerte Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben. Die Haftung der Bank soll sich aus ihrer Kenntnis der Vermittleraktivitäten und der damit verbundenen Pflichtverletzungen ergeben.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Koblenz hat die Bank zur Haftung verurteilt. Sie muss für die Pflichtverletzungen des Vermittlers einstehen, da sie von dessen Handeln wusste und der Kunde dadurch einen finanziellen Nachteil erlitten hat.
c) Begründung des Gerichts: Die Bank habe eine Überwachungspflicht gegenüber dem Vermittler, da dieser in ihrem Pflichtenkreis tätig war. Da sie von den Vermittleraktivitäten Kenntnis hatte, müsse sie sich dessen Pflichtverletzungen zurechnen lassen. Der Kunde habe durch den Kauf der überteuerten Wohnung einen Schaden erlitten, für den die Bank einzustehen habe.