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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 27.03.1963 - VIII ZR 186/61

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass ein Verkäufer sich nicht auf eine Schriftlichkeitsklausel berufen kann, wenn sein unkundiger Vertreter falsche mündliche Zusicherungen über die technischen Voraussetzungen (hier: Stromleitungsverhältnisse) einer Maschine gemacht hat und der Käufer darauf vertraut. Die Entscheidung betont die Schutzbedürftigkeit des Käufers in solchen Fällen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Käufer (Endabnehmer) verlangt vom Verkäufer die Einhaltung einer mündlichen Zusicherung, dass eine elektrische Maschine unter den beim Käufer vorhandenen Stromverhältnissen betreibbar sei. Der Verkäufer berief sich darauf, dass diese Zusicherung aufgrund einer Schriftlichkeitsklausel im Kaufvertrag nicht bindend sei, da sie nicht schriftlich fixiert wurde. Der Käufer macht geltend, dass er auf die mündliche Aussage des Vertreters vertraut habe.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass der Verkäufer sich nicht auf die Schriftlichkeitsklausel berufen kann. Die mündliche Zusicherung des Vertreters ist trotz der Klausel für den Verkäufer bindend.

c) Begründung des Gerichts:

  • Der Vertreter des Verkäufers hatte keine Fachkenntnisse über die Stromleitungsverhältnisse, und auch beim Käufer konnten solche Kenntnisse nicht vorausgesetzt werden.
  • Der Käufer vertraute berechtigt auf die mündliche Erklärung des Vertreters, da er selbst die technischen Voraussetzungen nicht beurteilen konnte.
  • Die Schutzbedürftigkeit des Käufers überwiegt in diesem Fall die formale Schriftlichkeitsklausel. Der Verkäufer kann sich nicht auf die Klausel berufen, wenn er durch seinen Vertreter eine unrichtige, aber vertrauensbegründende Aussage gemacht hat, die für die Kaufentscheidung entscheidend war.
  • Die Schriftlichkeitsklausel dient nicht dazu, den Verkäufer von der Verantwortung für irreführende mündliche Erklärungen seiner Vertreter freizustellen, wenn diese für den Käufer von zentraler Bedeutung sind.

Rechtlicher Kern: Die Entscheidung stärkt den Vertrauensschutz des Käufers in Fällen, in denen mündliche Zusicherungen durch unkundige Vertreter getätigt werden und der Käufer auf diese angewiesen ist. Formale Klauseln können in solchen Konstellationen nicht uneingeschränkt gelten.

KI INHALT
Verkäufer haftet für falsche Aussagen seines Vertreters über Stromleitungsverhältnisse, selbst bei Schriftlichkeitsklausel, wenn der Vertreter keine Fachkenntnisse hat.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Aufklärungspflicht des Vertreters
Schriftform
Aufklärungspflicht des HV
FUNDSTELLE
DB 63, 617
VersR 63, 536
MDR 63, 588
NORM
§ 127 BGB
§ 242 BGB
§ 459 BGB
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
27.03.1963
AKTENZEICHEN
VIII ZR 186/61
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
31.07.2018