Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Stuttgart, 28.02.2000 - 5 U 118/99

VERFAHRENSINFORMATIONEN

rkr.; Vorinstanz LG Heilbronn - 6 O 3055/97 -; nachgehend BGH, 21.02.2001 - VIII ZR 95/00 -; Revision nicht angenommen

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein internationales Kaufgeschäft nach CISG zwischen einer spanischen Käuferin und einer deutschen Verkäuferin vorliegt – und damit die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben ist –, selbst wenn die Verkäuferin einen spanischen Handelsvertreter oder eine spanische Niederlassung eingeschaltet hat, sofern das Schwergewicht von Vertragsabschluss und -erfüllung bei der deutschen Verkäuferin liegt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die spanische Käuferin und die deutsche Verkäuferin stritten sich über die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ihr Kaufgeschäft. Die Käuferin könnte argumentiert haben, dass aufgrund der Einschaltung eines spanischen Handelsvertreters (HV) oder einer spanischen Niederlassung der Verkäuferin der Vertragsschwerpunkt in Spanien liege.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Stuttgart bejahte die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Es sah das Kaufgeschäft als international im Sinne des UN-Kaufrechts (CISG) an, selbst bei Einschaltung eines spanischen HV oder einer spanischen Niederlassung.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützte seine Entscheidung darauf, dass das Schwergewicht von Vertragsabschluss und -erfüllung bei der deutschen Verkäuferin lag. Dies rechtfertige die Anwendung des CISG und die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, unabhängig von der lokalen Präsenz der Verkäuferin in Spanien durch HV oder Niederlassung.

KI INHALT
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei CISG-Kaufvertrag zwischen spanischer Käuferin und deutscher Verkäuferin, auch bei Einschaltung spanischen HV oder spanischer Niederlassung, wenn Vertragsschwerpunkt bei Verkäuferin liegt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Internationale Zuständigkeit
Einschaltung von ausländischem HV
ausländische Niederlassung
NORM
Art. 5 Abs. 1 GVÜ
§ 53 CISG
§ 57 CISG
REDAKTION
GERICHT
OLG Stuttgart
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
28.02.2000
AKTENZEICHEN
5 U 118/99
ECLI
ECLI:DE:OLGSTUT:2000:0228.5U118.99.0A
LIEFERUNG
01.05.2002
ÄNDERUNG
19.01.2021