Vorinstanzen LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82 -; ArbG Frankfurt, 29.09.1981 - 4 Ca 120/81 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber die Beweislast trägt, wenn er einen Kundendienstmonteur für den Diebstahl von Gerät aus einem nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Fahrzeug haftbar machen will.
a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) nimmt den Kundendienstmonteur aus einem Schadensersatzprozess in Anspruch, weil dieser den Kundendienstwagen angeblich nicht ordnungsgemäß abgeschlossen habe, wodurch unbekannte Dritte Gerät entwendeten.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG urteilte, dass der Arbeitgeber die Beweislast für die Pflichtverletzung des Monteurs trägt. Er muss also beweisen, dass der Monteur das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert hat.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber als Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt. Da der Diebstahl durch unbekannte Dritte erfolgte, obliegt es dem Arbeitgeber nachzuweisen, dass der Monteur seine Sorgfaltspflicht (hier: ordnungsgemäßes Abschließen des Fahrzeugs) verletzt hat.