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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n.rkr.; Vorinstanz ArbG Hamm, 26.01.2001 - 4 L (1) Ca 2303/99 L -; nachgehend BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 73/02 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Hamm bestätigte in seinem Urteil vom 20.12.2001, dass ein Arbeitnehmer bei einer zu geringen Karenzentschädigung nur die vereinbarte (und nicht die gesetzliche Mindest-)Entschädigung verlangen kann, da ihm ein Wahlrecht seinen Schutzinteressen ausreichend Rechnung trägt. Zudem führte es aus, dass eine gegen § 74c HGB verstoßende Anrechnung anderweitigen Erwerbs nur die Unwirksamkeit der Anrechnungsregelung, nicht aber des gesamten Wettbewerbsverbots zur Folge hat.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (AN) macht gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche aus einer Wettbewerbsvereinbarung geltend, in der eine zu geringe Karenzentschädigung sowie eine gegen § 74c HGB verstoßende Anrechnung anderweitigen Erwerbs vereinbart wurde.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Hamm entschied:

  1. Der AN kann bei einer zu geringen Karenzentschädigung nur die vereinbarte Entschädigung (und nicht die gesetzliche Mindestentschädigung) beanspruchen, da ihm ein Wahlrecht eingeräumt wird.
  2. Eine gegen § 74c HGB verstoßende Anrechnungsregelung ist unwirksam, aber das Wettbewerbsverbot selbst bleibt wirksam.

c) Begründung des Gerichts:

  • Karenzentschädigung: Das Gericht hält an der Rechtsprechung des BAG fest, dass das Wahlrecht des AN (zwischen vereinbarter und gesetzlicher Entschädigung) dessen Schutzinteressen ausreichend berücksichtigt.
  • Anrechnungsregelung: Ein Verstoß gegen § 74c HGB führt nur zur Unwirksamkeit der Anrechnungsregelung, nicht des gesamten Wettbewerbsverbots, da die Vereinbarung im Übrigen wirksam bleibt.
KI INHALT
Arbeitnehmer können bei zu geringer Karenzentschädigung die vereinbarte Summe beanspruchen, nicht die gesetzliche Mindestentschädigung. Eine unwirksame Anrechnung anderweitigen Erwerbs führt nur zur Unwirksamkeit der Anrechnungsregelung, nicht des Wettbewerbsverbots.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Höhe der Karenzentschädigung
Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 74c HGB
NORM
§ 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB
§ 74 Abs. 2 HGB
REDAKTION
GERICHT
LAG Hamm
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
20.12.2001
AKTENZEICHEN
16 Sa 414/01
ECLI
ECLI:DE:LAGHAM:2001:1220.16SA414.01.00
LIEFERUNG
01.11.2009
ÄNDERUNG
12.11.2020