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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Düsseldorf, 10.06.1969 - 21 U 174/67

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Düsseldorf entschied am 10.06.1969, dass ein Versicherungsvertreter (VV) persönlich für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet, wenn er gegen den Willen des Versicherungsnehmers (VN) eine Unterversicherung abschließt. Die Haftung ergibt sich aus einem eigenen wirtschaftlichen Interesse (Provisionsinteresse) des VV.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangt Schadensersatz vom Versicherungsvertreter (VV) wegen eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Der VV hatte entgegen dem Willen des VN eine Unterversicherung abgeschlossen. Der Anspruch stützt sich auf die Grundsätze des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (§ 280 Abs. 1 BGB a.F., heute § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der VV persönlich für das Verschulden bei den Vertragsverhandlungen haftet. Die Haftung des VV wird damit begründet, dass er ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Vertragsabschluss hatte (nämlich das Provisionsinteresse).

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Grundsätze des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Ein eigenes wirtschaftliches Interesse des VV – hier das Interesse an der Provision – rechtfertigt es, den VV persönlich in die Haftung zu nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn der VV gegen den ausdrücklichen Willen des VN handelt, wie im Fall der Unterversicherung.

KI INHALT
Versicherungsvertreter haftet persönlich bei Verschulden bei Vertragsverhandlungen, z.B. bei Abschluss einer Unterversicherung gegen Kundenwillen. Provisionsinteresse begründet eigene wirtschaftliche Haftung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Eigenhaftung des Vertreters
HV
VV
c.i.c.
Vertreterhaftung
FUNDSTELLE
VersR 70, 126
NORM
§ 92 HGB
§ 276 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
10.06.1969
AKTENZEICHEN
21 U 174/67
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
14.09.2026 14:03:54