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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Frankfurt/Main, 21.02.1995 - 3/5 O 76/93

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landgericht Frankfurt/Main entscheidet, dass ein Bausparkassenvertreter Anspruch auf Auskunft und Buchauszug über alle potenziell provisionspflichtigen Geschäfte hat, einschließlich Folgegeschäfte wie Vorausdarlehen oder sonstige Darlehen, selbst wenn diese ohne seine Vermittlung zustande kamen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Bausparkassenvertreter verlangt von der Bausparkasse die Erteilung eines Buchauszugs sowie Auskunft über alle Geschäfte, die provisionspflichtig sein könnten. Er stützt seinen Anspruch auf § 87 Abs. 1 Satz 1, 2. Variante HGB (Handelsgesetzbuch).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landgericht Frankfurt/Main bestätigt, dass der Auskunftsanspruch des Vertreters sich auf alle Geschäfte erstreckt, die provisionspflichtig sein können – also auch auf Folgegeschäfte wie Vorausdarlehen oder sonstige Darlehen, selbst wenn diese ohne seine Vermittlung abgeschlossen wurden.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass es sich bei Vorausdarlehen oder anderen Darlehen nicht um Bausparverträge handelt. Daher greifen die Beschränkungen des § 92 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 HGB (die sonst die Provisionspflicht einschränken könnten) hier nicht ein. Somit bleibt der Anspruch auf Provision gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB bestehen, und der Vertreter hat ein Recht auf vollständige Auskunft über solche Geschäfte.

KI INHALT
Pflicht zur Auskunft über provisionspflichtige Geschäfte: Folgegeschäfte wie Vorausdarlehen können auch ohne Vermittlung provisionspflichtig sein, da § 92 Abs. 5 HGB nicht eingreift.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Buchauszug
Umfang
Finanzierungsgeschäft
Finanzierungsvermittlung
Kundenschutzprovision
tätigkeitsunabhängige Provision für Folgegeschäfte
Darlehensgeschäfte
Kreditvermittler
Kreditvermittlung
Abgrenzung Bausparvertrag / Darlehensvertrag
Folgegeschäfte der gleichen Art
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 87 Abs. 1 Satz 1, 2. Var. HGB
§ 87 c Abs. 2 HGB
§ 92 Abs. 3 HGB
§ 92 Abs. 5 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Frankfurt/Main
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
21.02.1995
AKTENZEICHEN
3/5 O 76/93
ECLI
LIEFERUNG
01.07.1995
ÄNDERUNG
22.04.2021