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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Gericht entscheidet, dass eine Schiedsklausel in einem Vertragshändlervertrag (VHV) auch dann wirksam ist, wenn sie wettbewerbs- oder kartellrechtliche Streitigkeiten umfasst. Streitigkeiten zwischen einem Unternehmer (U) und einem Vertragshändler (VH) über die Einsetzung eines weiteren VH im zugewiesenen Gebiet sind schiedsfähig, selbst wenn sie kartellrechtliche Aspekte berühren.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Vertragshändler (VH) streitet mit einem Unternehmer (U) über die Einsetzung eines weiteren VH im ihm zugewiesenen Gebiet. Der VH berief sich dabei auf kartellrechtliche (Antitrust-)Vorschriften. Die Frage war, ob diese Streitigkeit aufgrund einer Schiedsklausel im Vertragshändlervertrag (VHV) vor ein Schiedsgericht gehören muss.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht (Court of Appeals, First Circuit) entschied, dass die Schiedsklausel wirksam ist und die Streitigkeit schiedsfähig bleibt – auch wenn sie kartellrechtliche Aspekte betrifft. Der Einsatz eines weiteren VH im Gebiet des VH unterfällt damit der Schiedsklausel.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass das Kartellrecht (Antitrustrecht) den Wettbewerb schützen soll, nicht aber einzelne Wettbewerber. Daher stehe der Schiedsfähigkeit einer Streitigkeit, die zwar kartellrechtliche Fragen berührt, aber im Kern eine vertragliche Auseinandersetzung zwischen U und VH ist, nichts im Wege. Die Schiedsklausel erfasst daher auch solche Streitigkeiten.