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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Dortmund, 15.01.1996 - 19 O 4/96

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Dortmund hat entschieden, dass ein Unternehmer einem Handelsvertreter im Wege der einstweiligen Verfügung die Musterkollektion für die bevorstehende Verkaufssaison überlassen muss, wenn er sich vertragswidrig weigert, dies zu tun.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Handelsvertreter (HV), ein Textilvertreter, begehrt von dem Unternehmer (U) die Übergabe der Musterkollektion vor Beginn der Verkaufssaison. Diese Forderung stützt er auf den zwischen den Parteien bestehenden Handelsvertretervertrag, der den U zur Überlassung der Musterkollektion verpflichtet.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landgericht Dortmund hat dem HV Recht gegeben und den U durch einstweilige Verfügung verpflichtet, dem HV die Musterkollektion für die bevorstehende Verkaufssaison zu übergeben.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht sah die Weigerung des U als vertragswidrig an. Da der HV auf die Musterkollektion zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. Akquise von Kunden) angewiesen ist, bestehe ein dringendes Bedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Übergabe der Kollektion sei notwendig, um dem HV die Ausübung seiner Tätigkeit zu ermöglichen und vertragliche Pflichten des U durchzusetzen.

KI INHALT
Der Unternehmer muss dem Handelsvertreter auf Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung die Musterkollektion vor Verkaufssaisonbeginn übergeben, wenn er sich vertragswidrig weigert.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Übergabe der Musterkollektion
einstweilige Verfügung
Verfügungsverfahren
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 86 a Abs. 1 HGB
§ 940 ZPO
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Dortmund
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
15.01.1996
AKTENZEICHEN
19 O 4/96
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2001
ÄNDERUNG
29.03.2021