Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG München, 31.05.2000 - 7 U 2280/99

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n.rkr.

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit: Das OLG München hat entschieden, dass ein vertraglich vereinbartes 100%iges unbefristetes Retourenrecht im Rahmen eines Liefervertrags als Rücktrittsrecht nach § 346 BGB auszulegen ist.


Zusammenfassung:

a) Wer will was von wem woraus? Die Parteien eines Liefervertrags hatten ein 100%iges unbefristetes Retourenrecht vereinbart. Es ging um die Frage, wie diese Vereinbarung rechtlich einzuordnen ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG München hat entschieden, dass eine solche Regelung als Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Sinne von § 346 BGB zu verstehen ist.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht hat die Vereinbarung eines unbefristeten und vollständigen Retourenrechts als Ausdruck eines Rücktrittsrechts gewertet, da dies den Parteien die Möglichkeit gibt, sich einseitig von den vertraglichen Pflichten zu lösen und die empfangenen Leistungen zurückzugewähren – was dem Wesen eines Rücktritts entspricht.

KI INHALT
Vereinbarung eines 100%igen unbefristeten Retourenrechts im Liefervertrag gilt als Rücktrittsrecht nach § 346 BGB.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Auslegung eines vollumfänglichen und unbefristeten Retourenrechts als Rücktrittsrecht
Retouren
NORM
§ 325 Abs. 1 Satz 1 BGB
§ 346 BGB
§ 347 BGB
§ 347 Satz 1 BGB
§ 354 BGB
§ 383 BGB
§ 989 BGB
§ 373 HGB
§ 379 HGB
REDAKTION
GERICHT
OLG München
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
31.05.2000
AKTENZEICHEN
7 U 2280/99
ECLI
ECLI:DE:OLGMUEN:2000:0531.7U2280.99.0A
LIEFERUNG
01.12.2001
ÄNDERUNG
18.01.2021