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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 17.02.1982 - 13 U (Kart.) 80/81

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zur Frage, ob die Figur der unternehmensbedingten Abhängigkeit i. S. des § 26 II Satz 2 GWB auf HVV anwendbar ist vgl. verneinend Rittner, WuW 93, 592

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle hat entschieden, dass die Weigerung, einen Handelsvertretervertrag (HVV) abzuschließen, nicht gegen § 26 Abs. 2 GWB verstößt, wenn berechtigte Gründe wie eine Belastung des Vertrauensverhältnisses (z. B. durch einen laufenden Prozess wegen früherer Täuschung) vorliegen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein potenzieller Handelsvertreter begehrt den Abschluss eines HVV von einem Unternehmen. Er stützt seinen Anspruch möglicherweise auf § 26 Abs. 2 GWB, der Diskriminierungen oder ungleiche Behandlungen bei Vertragsabschlüssen verbietet.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle hat die Weigerung des Unternehmens, den HVV abzuschließen, für rechtmäßig erachtet. Die Verweigerung verstoße nicht gegen § 26 Abs. 2 Satz 1 oder 2 GWB.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht sieht in der Belastung des Vertrauensverhältnisses – konkret durch einen noch nicht abgeschlossenen Prozess über eine frühere Täuschung – einen gerechtfertigten Grund für die Ablehnung. Solche Umstände können die Interessenwahrnehmung im Rahmen eines HVV gefährden und rechtfertigen daher die Verweigerung des Vertragsabschlusses.

KI INHALT
Verweigerung eines Handelsvertretervertrags wegen gefährdeter Interessenwahrnehmung verstößt nicht gegen § 26 Abs. 2 GWB; Belastung des Vertrauensverhältnisses durch laufenden Prozess ist gerechtfertigter Grund.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Verweigerung des Abschlusses eines HVV wegen gefährdeter Interessenwahrung
FUNDSTELLE
VW 83, 364
WuW 1/83, 66
NORM
§ 26 Abs. 2 Satz 1 GWB
§ 26 Abs. 2 Satz 2 GWB
§ 86 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
17.02.1982
AKTENZEICHEN
13 U (Kart.) 80/81
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1982:0217.13UKART80.81.0A
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
20.12.2018