Vorinstanz LAG Hamburg, 15.12.1978 - 6 Sa 96/78 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, die den Kundenschutz eines Handelsvertreters (HV) automatisch entfallen lässt, wenn ein bestimmter Umsatz nicht erreicht wird, unwirksam ist, da sie eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Kündigungsfrist darstellt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) wendet sich gegen eine Vertragsklausel, die den vereinbarten Kundenschutz für seinen Bezirk automatisch aufhebt, sobald ein bestimmter Umsatz nicht erreicht wird. Der HV beanstandet diese Regelung als unzulässig.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klausel für unwirksam erklärt. Sie entfaltet keine Rechtswirkungen, da sie eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Kündigungsfrist darstellt.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht sieht in der automatischen Aufhebung des Kundenschutzes bei Nichterreichen eines Umsatzziels einen Versuch, die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen zu umgehen. Solche Klauseln sind unwirksam, weil sie den Schutz des Handelsvertreters untergraben, der durch die gesetzlichen Kündigungsregelungen gewährleistet werden soll.