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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 313/79

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Hamburg, 15.12.1978 - 6 Sa 96/78 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, die den Kundenschutz eines Handelsvertreters (HV) automatisch entfallen lässt, wenn ein bestimmter Umsatz nicht erreicht wird, unwirksam ist, da sie eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Kündigungsfrist darstellt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) wendet sich gegen eine Vertragsklausel, die den vereinbarten Kundenschutz für seinen Bezirk automatisch aufhebt, sobald ein bestimmter Umsatz nicht erreicht wird. Der HV beanstandet diese Regelung als unzulässig.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klausel für unwirksam erklärt. Sie entfaltet keine Rechtswirkungen, da sie eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Kündigungsfrist darstellt.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht sieht in der automatischen Aufhebung des Kundenschutzes bei Nichterreichen eines Umsatzziels einen Versuch, die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen zu umgehen. Solche Klauseln sind unwirksam, weil sie den Schutz des Handelsvertreters untergraben, der durch die gesetzlichen Kündigungsregelungen gewährleistet werden soll.

KI INHALT
Kundenschutzklausel für Handelsvertreter kann bei Umsatzbedingung unzulässige Kündigungsfristumgehung sein und ist dann unwirksam.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Wegfall des Kundenschutzes bei Nichterreichen von Mindestumsätzen oder einer Umsatzvorgabe
Kundenschutz
FUNDSTELLE
bei Ankele, Handelsvertreterrecht, § 89 Rz. 6
NORM
§ 87 Abs. 1 Satz 1, 2. Var. HGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
21.08.1980
AKTENZEICHEN
3 AZR 313/79
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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