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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Brandenburg, 29.03.1994 - 1 Sa 862/93 -; ArbG Potsdam, 04.08.1993 - 4 Ca 318/93 -

zum Nutzungsausfallschaden vgl. BGHZ 40, 345, 354 f.

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber (AG) im Fall eines Unfalls des Arbeitnehmers (AN) mit dessen privat genutztem, aber für dienstliche Zwecke eingesetztem Pkw auch den Nutzungsausfallschaden ersetzen muss.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitnehmer (AN) verlangt von seinem Arbeitgeber (AG) Schadensersatz für den Nutzungsausfall seines privaten Pkw, den er für dienstliche Zwecke genutzt hat. Der Anspruch ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Fall eines Arbeitsunfalls.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat entschieden, dass der Schadensersatzanspruch des AN gegen den AG nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Nutzungsausfallschaden umfasst. Der AG muss also die Kosten für den entgangenen Gebrauch des Fahrzeugs während der Reparaturzeit tragen.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der AN den Pkw im Rahmen seiner Diensttätigkeit genutzt hat. Der AG habe daher die Pflicht, den AN so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Dazu gehöre auch der Ersatz des Nutzungsausfalls, da der AN ohne das Fahrzeug in seiner privaten und beruflichen Mobilität eingeschränkt sei. Die Nutzung des eigenen Pkw für dienstliche Zwecke falle in den Risikobereich des AG, für den dieser hafte.

KI INHALT
Arbeitgeber muss bei Unfall des Arbeitnehmers mit eigenem, dienstlich genutztem Pkw auch Nutzungsausfallschaden ersetzen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Verkehrsunfall
Unfallschäden
Dienstreise
dienstliche Nutzung eines dem AN gehörenden Pkw
Ersatzpflicht des AG
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
FUNDSTELLE
EversOK
DB 95, 2481
DAR 96, 110 (Jung)
WiB 96, 173 (Boemke)
NORM
§ 249 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
07.09.1995
AKTENZEICHEN
8 AZR 515/94
ECLI
LIEFERUNG
01.06.1997
ÄNDERUNG
14.04.2021