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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Auftraggeber einem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schuldet, wenn er eine vom Makler nachgewiesene Vertragsgelegenheit an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag anstelle des Auftraggebers abschließt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Makler verlangt von seinem Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision. Der Anspruch ergibt sich daraus, dass der Auftraggeber eine vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss an einen Dritten weitergegeben hat, der dann den Vertrag anstelle des Auftraggebers abgeschlossen hat.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Auftraggeber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schuldet.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Auftraggeber durch die Weitergabe der Vertragsgelegenheit an einen Dritten die dem Makler zustehende Provision vereitelt hat. Da der Makler die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Makler so zu stellen, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen. Daher schuldet er Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision.