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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Gießen, 24.03.1995 - 3 O 446/92

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Berufungsentscheidung OLG Frankfurt/Main, 21.11.1995

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Gießen (Urteil vom 24.03.1995 – 3 O 446/92) entscheidet, dass die sog. "Grundsätze" zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs (AA) nicht zwingend heranzuziehen sind, wenn ein Sachverständiger die maßgeblichen Fakten für die Bewertung des gesetzlich geschuldeten AA selbst ermitteln kann.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kläger (vermutlich ein Handelsvertreter oder ähnlicher Berechtigter) verlangt von einem Beklagten (z. B. einem Unternehmen) einen Ausgleichsanspruch (AA) nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 89b HGB). Die Höhe des AA soll dabei möglicherweise anhand der sog. "Grundsätze" (praktische Berechnungsrichtlinien) bestimmt werden.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht hält die Heranziehung der "Grundsätze" zur Berechnung des AA nicht für zwingend erforderlich, wenn ein Sachverständiger die relevanten Fakten (z. B. Provisionen, Kundenstamm, Vorteile des Unternehmens) selbst ermitteln und darauf basierend den AA bewerten kann.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die "Grundsätze" sind beweisrechtlich nicht unbedenklich (d. h., ihre Verwendung im Prozess ist problematisch).
  • Ein Sachverständigengutachten kann stattdessen eine individuelle, fallbezogene Bewertung ermöglichen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.
  • Die "Grundsätze" sind daher nicht notwendig, wenn der Sachverständige die notwendigen Daten selbst erhebt.

Kernaussage: Die starre Anwendung der "Grundsätze" zur AA-Berechnung ist nicht zwingend – ein Sachverständiger kann den Anspruch auch selbstständig auf Basis der konkreten Umstände des Falls berechnen.

KI INHALT
Die "Grundsätze" zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs sind beweisrechtlich nicht unproblematisch. Ein Sachverständigengutachten kann die Höhe des gesetzlichen AA auch ohne diese Grundsätze ermitteln.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
AA des VV
Grundsätze
Verwertbarkeit der Grundsätze im Prozess
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 89 b Abs. 5 HGB
§ 92 Abs. 2 HGB
§ 92 HGB
§ 346 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Gießen
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
24.03.1995
AKTENZEICHEN
3 O 446/92
ECLI
LIEFERUNG
01.06.1997
ÄNDERUNG
21.04.2021