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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamm, 07.10.1955 - 1 Ws 405/55

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm bestätigte die Rechtmäßigkeit der VO PR Nr. 52/50 über Provisionen in der Kraftfahrtversicherung und klärte die Voraussetzungen für einen Erlass der Abführung des Mehrerlöses nach § 13 StrFG 1954. Eine Amnestie entfällt bei fortgesetzten Ordnungswidrigkeiten, die über den Stichtag 1. Dezember 1953 hinaus begangen wurden.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Betroffener beantragte den Erlass der Abführung des Mehrerlöses nach § 13 des Straffreiheitsgesetzes (StrFG) 1954. Der Antrag betraf eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der VO PR Nr. 52/50 über Provisionen in der Kraftfahrtversicherung.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm entschied:

  1. Die VO PR Nr. 52/50 ist verfassungskonform und rechtsgültig.
  2. Ein Erlass der Abführung des Mehrerlöses nach § 13 StrFG 1954 setzt voraus, dass für die Ordnungswidrigkeit selbst Straffreiheit gewährt wird.
  3. Bei fortgesetzten Handlungen, die über den Stichtag 1. Dezember 1953 hinaus begangen wurden, entfällt die Amnestie. Eine Aufteilung der Handlung in Einzelakte vor und nach dem Stichtag ist unzulässig.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die VO PR Nr. 52/50 verstößt nicht gegen das Grundgesetz (GG) und ist daher gültig.
  • § 13 StrFG 1954 gewährt nur dann einen Erlass, wenn die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit straffrei bleibt.
  • Fortgesetzte Handlungen sind als Einheit zu betrachten. Wenn sie den Stichtag überschreiten, kann keine Amnestie gewährt werden, da die Handlung nicht vollständig vor dem 1. Dezember 1953 abgeschlossen wurde. Eine künstliche Zerlegung in Einzelhandlungen ist rechtlich nicht zulässig.
KI INHALT
VO PR Nr. 52/50 ist verfassungsgemäß. Mehrerlös-Erlass nach § 13 StrFG 1954 setzt Straffreiheit voraus. Fortgesetzte Ordnungswidrigkeiten nach 1.12.1953 excl. Amnestie.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Provision
Kraftfahrtversicherung
Verstoß gegen GG
Ordnungswidrigkeit
Straffreiheit
Entfallen der Amnestie
FUNDSTELLE
VersR 56, 113 + ###
NORM
§ 2 VO PR 52/50
§ 5 VO PR 52/50
Art. 80 GG
§ 86 b HGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Hamm
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
07.10.1955
AKTENZEICHEN
1 Ws 405/55
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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