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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Gericht (Court of Appeal) entscheidet, dass ein professioneller Agent eines Unternehmers (U) einem Vertragspartner gegenüber für fahrlässige Falschangaben haften kann, wenn dieser auf die Angaben vertraut hat und sie zum Vertragsabschluss bewegt haben.
a) Wer will was von wem woraus? Ein Vertragspartner (Kontrahent) verlangt Schadensersatz von einem professionellen Agenten eines Unternehmers (U) wegen fahrlässiger Falschangaben, die der Agent im Vorfeld des Vertragsschlusses gemacht hat und auf die der Kontrahent vertraut hat.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht bestätigt, dass der Agent dem Kontrahenten gegenüber haften kann, wenn die Falschangaben fahrlässig waren, der Kontrahent darauf vertraut hat und sie kausal für den Vertragsabschluss waren.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht argumentiert, dass es keinen Grund gibt, einen professionellen Agenten von der Haftung für fahrlässige Falschangaben auszunehmen, wenn diese das Vertrauen des Kontrahenten ausgenutzt und ihn zum Vertragsschluss veranlasst haben. Die Haftung ergibt sich aus dem Vertrauensprinzip und der Sorgfaltspflicht des Agenten.