Vorinstanz LG Hildesheim, 14.05.2004 - 4 O 124/03 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle (Urteil vom 07.12.2004 – 16 U 127/04) entschieden, dass ein Beratungsfehler beim Immobilienkauf vorliegt, wenn der Käufer nicht über die lange Finanzierungslaufzeit (30–34 Jahre) oder die Risiken eines Disagios bei kurzer Zinsbindung aufgeklärt wurde.
Im Detail: a) Wer will was von wem woraus? Ein Immobilienkäufer (Kläger) verlangt Schadensersatz von seinem Berater (Beklagter) wegen fehlerhafter Aufklärung über die Finanzierungsbedingungen. Grundlage ist ein Beratungsvertrag oder vorvertragliche Pflichten (§ 280 BGB).
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle bejahte einen Beratungsfehler, weil der Käufer nicht über die Laufzeit der Finanzierung (30–34 Jahre) und die Risiken eines Disagios (Zinsabschlag) bei kurzer Zinsbindung hingewiesen wurde.
c) Begründung: Das Gericht sieht in der unterlassenen Aufklärung über diese zentralen Finanzierungsaspekte eine Pflichtverletzung. Der Käufer hätte ohne diese Hinweise keine informierte Entscheidung treffen können, insbesondere zu den langfristigen finanziellen Belastungen und den Nachteilen des Disagios.