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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Hildesheim, 14.05.2004 - 4 O 124/03 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle (Urteil vom 07.12.2004 – 16 U 127/04) entschieden, dass ein Beratungsfehler beim Immobilienkauf vorliegt, wenn der Käufer nicht über die lange Finanzierungslaufzeit (30–34 Jahre) oder die Risiken eines Disagios bei kurzer Zinsbindung aufgeklärt wurde.


Im Detail: a) Wer will was von wem woraus? Ein Immobilienkäufer (Kläger) verlangt Schadensersatz von seinem Berater (Beklagter) wegen fehlerhafter Aufklärung über die Finanzierungsbedingungen. Grundlage ist ein Beratungsvertrag oder vorvertragliche Pflichten (§ 280 BGB).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle bejahte einen Beratungsfehler, weil der Käufer nicht über die Laufzeit der Finanzierung (30–34 Jahre) und die Risiken eines Disagios (Zinsabschlag) bei kurzer Zinsbindung hingewiesen wurde.

c) Begründung: Das Gericht sieht in der unterlassenen Aufklärung über diese zentralen Finanzierungsaspekte eine Pflichtverletzung. Der Käufer hätte ohne diese Hinweise keine informierte Entscheidung treffen können, insbesondere zu den langfristigen finanziellen Belastungen und den Nachteilen des Disagios.

KI INHALT
Beratungsfehler beim Immobilienkauf: Fehlender Hinweis auf lange Finanzierungslaufzeit (30-34 Jahre) oder Risiken eines Disagios bei kurzer Zinsbindung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Beratungsfehler beim finanzierten Immobilienkauf: Unterlassene Hinweise auf Finanzierungslaufzeit und/oder Disagio
NORM
§ 241 Abs. 2 BGB
§ 280 BGB
§ 311 b Abs. 1 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
07.12.2004
AKTENZEICHEN
16 U 127/04
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2004:1207.16U127.04.0A
LIEFERUNG
01.12.2010
ÄNDERUNG
06.08.2020