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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 25.11.1958 - 4 Ob 110/58

LEITSÄTZE

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Fazit: Der OGH hat entschieden, dass Provisionen aus einem bereits vor dem letzten Monat des Dienstverhältnisses gekündigten Provisionsvertrag bei der Berechnung der Abfertigung nicht berücksichtigt werden, selbst wenn sie nach der Kündigung fällig und im letzten Monat ausgezahlt werden – sofern das zugrundeliegende Geschäft vor der Kündigung getätigt wurde.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer begehrt die Einbeziehung von Provisionen in die Berechnung seiner Abfertigung. Die Provisionen stammen aus einem separaten Provisionsvertrag, der bereits vor dem letzten Monat des Dienstverhältnisses gekündigt wurde. Die Provisionen wurden zwar nach der Kündigung fällig und im letzten Monat ausgezahlt, basieren aber auf Geschäften, die vor der Kündigung des Provisionsvertrages abgeschlossen wurden.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass solche Provisionen nicht in die Berechnung der Abfertigung einfließen.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Provisionsvertrag bereits vor dem maßgeblichen Zeitpunkt (letzter Monat des Dienstverhältnisses) beendet war. Selbst wenn die Auszahlung der Provisionen zeitlich in den letzten Monat fällt, sind sie nicht zu berücksichtigen, weil das zugrundeliegende Geschäft vor der Beendigung des Provisionsvertrages getätigt wurde. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der vertraglichen Grundlage (hier: Kündigung des Provisionsvertrages), nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit oder Auszahlung.

KI INHALT
Provisionen bleiben bei der Abfertigungsberechnung unberücksichtigt, wenn der Provisionsvertrag vor dem letzten Dienstmonat gekündigt wurde, auch wenn sie nach Vertragsauflösung fällig werden.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Abfindung
Bemessung
Grundlage
Bemessungsgrundlage
HV
Höhe
Umfang
Reisender
FUNDSTELLE
SozM IA/d, 363
Arb 6957
JBl. 59,324
NORM
§ 23 Abs. 1 IC AngG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
25.11.1958
AKTENZEICHEN
4 Ob 110/58
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2005
ÄNDERUNG