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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 62/06 – Versorgungsbezüge –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz SG Kassel, 23.02.2006 - S 12 KR 275/05 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat entschieden, dass Bezüge eines ehemaligen selbstständigen Versicherungsvertreters (VV) aus einer Versorgungsregelung für selbstständige Vertrauensleute nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die Krankenkasse (Klägerin) verlangte von einem ehemaligen selbstständigen Versicherungsvertreter (Beklagter) die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für dessen Bezüge aus einer betriebsinternen Versorgungsregelung. Die Versorgungsregelung war für selbstständige Vertrauensleute (wie den VV) eingerichtet worden.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LSG Hessen hat die Klage der Krankenkasse abgewiesen und festgestellt, dass die Versorgungsbezüge nicht beitragspflichtig sind.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentierte, dass die Versorgungsbezüge keine Entgeltfortzahlung darstellen, sondern eine freiwillige Leistung des Unternehmens sind, die auf einer speziellen Regelung für selbstständige Vertrauensleute beruht. Da der VV zum Zeitpunkt der Versorgungszahlungen nicht mehr selbstständig tätig war und die Bezüge nicht aus einem Arbeitsverhältnis resultierten, seien sie kein beitragspflichtiges Arbeitseinkommen im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, die eine Beitragspflicht für solche Versorgungsleistungen vorschreibt.


Kernaussage: Versorgungsbezüge für ehemalige selbstständige Versicherungsvertreter aus unternehmensinternen Regelungen unterliegen nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

KI INHALT
Beitragspflicht von Versorgungsbezügen für ehemalige selbstständige Versicherungsvertreter nach Versorgungsregelung für selbstständige Vertrauensleute.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Versorgungsbezüge
STICHWORT
Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragspflicht von Versorgungsleistungen eines ehemalig selbständigen VV aus einer Versorgungsregelung für selbständige Vertrauensleute betriebliche Altersversorgung
NORM
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V 2003
§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V 2003
§ 237 Satz 1 Nr. 2 SGB V 1988
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XI 2003
§ 57 Abs. 1 SGB XI 2004
REDAKTION
GERICHT
LSG Hessen
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
12.11.2009
AKTENZEICHEN
L 1 KR 62/06
ECLI
ECLI:DE:LSGHE:2009:1112.L1KR62.06.0A
LIEFERUNG
01.12.2010
ÄNDERUNG
17.06.2020