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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 02.07.1969 - 5 Ob 122/69

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen OLG Wien; HG Wien

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH entscheidet, dass die Befugnisse eines Handelsvertreters (Agenten) nach dem Recht des Staates zu beurteilen sind, in dem er seine Tätigkeit ausübt und die Vollmacht wirksam werden sollte (Recht des Gebrauchsortes).


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die Parteien streiten über die Reichweite der Befugnisse eines Handelsvertreters (Agenten). Es geht um die Frage, nach welchem Recht diese Befugnisse zu beurteilen sind.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet, dass die Befugnisse des Agenten nach dem Recht des Staates zu beurteilen sind, in dem der Handelsvertreter seine Tätigkeit ausübt und die Vollmacht zur Auswirkung gelangen sollte.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt seine Entscheidung auf den Grundsatz, dass für die Beurteilung der Befugnisse eines Agenten das Recht des Gebrauchsortes maßgeblich ist. Dies ist der Ort, an dem der Handelsvertreter seine Tätigkeit entfaltet und die Vollmacht wirksam werden soll.

KI INHALT
Befugnisse eines Handelsvertreters werden nach dem Recht des Staates beurteilt, in dem er tätig war und die Vollmacht wirken sollte (Recht des Gebrauchsortes).
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
objektive Anknüpfung
Vertragsstatut des HVV nach österreichischem Recht
Österreich
FUNDSTELLE
SZ 42/103
NORM
§ 377 HGB
§ 4 HVG
§ 29 HVG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
02.07.1969
AKTENZEICHEN
5 Ob 122/69
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2005
ÄNDERUNG