Vorinstanzen OLG Wien; HG Wien
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH entscheidet, dass die Befugnisse eines Handelsvertreters (Agenten) nach dem Recht des Staates zu beurteilen sind, in dem er seine Tätigkeit ausübt und die Vollmacht wirksam werden sollte (Recht des Gebrauchsortes).
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Die Parteien streiten über die Reichweite der Befugnisse eines Handelsvertreters (Agenten). Es geht um die Frage, nach welchem Recht diese Befugnisse zu beurteilen sind.
b) Was hat das Gericht entschieden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet, dass die Befugnisse des Agenten nach dem Recht des Staates zu beurteilen sind, in dem der Handelsvertreter seine Tätigkeit ausübt und die Vollmacht zur Auswirkung gelangen sollte.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt seine Entscheidung auf den Grundsatz, dass für die Beurteilung der Befugnisse eines Agenten das Recht des Gebrauchsortes maßgeblich ist. Dies ist der Ort, an dem der Handelsvertreter seine Tätigkeit entfaltet und die Vollmacht wirksam werden soll.