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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09 – AWD 55 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN
rkr.; Vorinstanz LG Hannover, 08.01.2009 - 3 O 341/07 -; der Senat hat die Revision nicht zugelassen; die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO lägen nicht vor; der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 16.03.2010 - VIII ZR 313/09 - verworfen; der Rechtsstreit habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts; die Parteien hätten insoweit auch keine Anhaltspunkte aufgezeigt, die zu einer anderen Entscheidung Anlass geben könnten