Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen OLG Stuttgart, 30.03.1984 - 2 U 189/83 -; LG Heilbronn, 13.06.1983 - 2 KfH O 327/82 -

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheiden, dass eine Widerrufsbelehrung in Abzahlungsverträgen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 1b Abs. 2 AbzG entspricht, wettbewerbswidrig ist und die Widerrufsfrist nicht in Gang setzt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Verbraucher (Abzahlungskäufer) hat gegen einen Händler (Verkäufer) einen Anspruch auf korrekte Widerrufsbelehrung nach dem Abzahlungsgesetz (AbzG). Der Händler verwendet Vertragsformulare, in denen die Widerrufsfrist (1 Woche) nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 1b Abs. 2 Satz 2 und 3 AbzG entspricht.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH hat entschieden, dass eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig ist, da sie den Verbraucher irreführt und dessen Rechtsunkenntnis ausnutzt. Zudem beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, wenn die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf § 1b Abs. 2 AbzG, der klare Vorgaben für die Widerrufsbelehrung enthält. Eine unvollständige oder unklare Belehrung führt dazu, dass der Verbraucher nicht hinreichend über sein Widerrufsrecht informiert wird. Dies stellt eine unlautere Geschäftspraxis dar, die den Wettbewerb verfälscht. Zudem setzt die Frist für den Widerruf erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung ein.

KI INHALT
Widerrufsbelehrung im Abzahlungsgeschäft muss § 1b Abs. 2 Satz 2 und 3 AbzG entsprechen, sonst beginnt die Widerrufsfrist nicht – unzureichende Belehrung ist wettbewerbswidrig.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Widerrufsbelehrung
Anforderungen
Abzahlungsgeschäft
wettbewerbswidrige Irreführung und Ausnutzung der Rechtsunkenntnis der Verbraucher
NORM
§ 1 Abs. 1 AbzG
§ 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG
§ 1 b Abs. 2 Satz 3 AbzG
§ 1 b Abs. 2 Satz 5 AbzG
§ 1 UWG
§ 3 UWG
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
07.05.1986
AKTENZEICHEN
I ZR 95/84
ECLI
LIEFERUNG
01.10.1999
ÄNDERUNG