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ERGEBNISVORSCHLÄGE

AG München, 19.01.1979 - 17 C 1528/77

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. dazu OLG Hamburg, 26.03.1992 LS 2 m.w.N.

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die sog. "Grundsätze-Leben" (versicherungsmathematische Richtlinien) bei der Schätzung eines Ausgleichsanspruchs (AA) nach § 287 ZPO zu berücksichtigen sind.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus?

  • Kläger: Begehren eines Ausgleichsanspruchs (AA) – vermutlich im Zusammenhang mit einer Versicherung oder Rentenanpassung.
  • Beklagter: Widerstrebt der Höhe des Anspruchs.
  • Rechtsgrundlage: Schätzung des Anspruchs nach § 287 ZPO (freie richterliche Schätzung bei unbestimmten Beträgen).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das AG München hat festgestellt, dass bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs die „Grundsätze-Leben“ (versicherungsmathematische Berechnungsgrundlagen) als Maßstab heranzuziehen sind.

c) Begründung des Gerichts:

  • § 287 ZPO erlaubt dem Gericht, bei unklaren oder schwer bezifferbaren Ansprüchen eine Schätzung vorzunehmen.
  • Die „Grundsätze-Leben“ sind anerkanntes Fachwissen für die Berechnung von Lebensversicherungs- oder Rentenwerten.
  • Daher sind sie als taugliche Bemessungsgrundlage für die Schätzung des AA heranzuziehen, um eine faire und sachgerechte Entscheidung zu treffen.

Kernaussage: Bei der Schätzung von Ausgleichsansprüchen im Versicherungsbereich sind versicherungsmathematische Standards wie die „Grundsätze-Leben“ zu berücksichtigen.

KI INHALT
"Die Grundsätze-Leben sind bei der Schätzung eines Ausgleichsanspruchs nach § 287 ZPO zu berücksichtigen."
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
AA des VV
Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA
FUNDSTELLE
VW 80, 977
NORM
§ 89 b Abs. 1 HGB
§ 89 b Abs. 5 HGB
§ 287 ZPO
REDAKTION
Evers
GERICHT
AG München
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
19.01.1979
AKTENZEICHEN
17 C 1528/77
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
09.09.2026 08:28:15