Vorinstanzen LAG Düsseldorf, 04.04.1974 - 14 Sa 1263/73 -; ArbG Essen, 03.09.1973 - 3 Ca 2126/73 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein im Innendienst tätiger Möbelverkäufer, der neben einem Festgehalt Provision erhält, Anspruch auf eine pauschale Abgeltung für entgangene Provisionen an gesetzlichen Wochenfeiertagen hat. Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, den Ausfall durch intensivere Arbeit an anderen Tagen auszugleichen, ist dabei irrelevant.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitnehmer (AN), ein Möbelverkäufer im Innendienst mit Festgehalt und Provisionsbezug, verlangt von seinem Arbeitgeber eine pauschale Abgeltung für den Ausfall seiner Provision an gesetzlichen Wochenfeiertagen. Der Anspruch leitet sich aus dem Arbeitsverhältnis und der Regelung zu feiertagsbedingten Verdienstausfällen ab.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf pauschale Abgeltung des Provisionsausfalls an Feiertagen bestätigt. Der Arbeitgeber muss den Ausfall unabhängig davon ausgleichen, ob der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, den Verdienstausfall durch intensivere Arbeit an anderen Tagen wettzumachen.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Provisionsausfall an Feiertagen ein direkter Nachteil für den Arbeitnehmer ist, der durch die gesetzliche Feiertagsregelung entsteht. Die pauschale Abgeltung dient dem Ausgleich dieses Nachteils. Die Möglichkeit, den Ausfall durch Mehrarbeit an anderen Tagen zu kompensieren, ist dabei nicht relevant, da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung in dieser Weise anzupassen. Die Abgeltung soll vielmehr eine planbare und faire Lösung für den feiertagsbedingten Verdienstausfall bieten.