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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 22.05.2003 - 14 W 22/03

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Hannover, 17.03.2003 - 8 OH 2/03 -

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle hat entschieden, dass die Abrechnung einer "15/10-Gebühr gem. DAV-Abkommen" die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für noch nicht regulierte Verletzungen nicht ausschließt. Zudem bestehe keine hinreichende Grundlage für die Annahme eines Verzichts-, Erlass- oder Abfindungsvertrags.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Geschädigter (oder dessen Versicherung) macht Schadensersatzansprüche gegen einen Schädiger (oder dessen Haftpflichtversicherung) geltend, obwohl bereits eine Abrechnung nach dem DAV-Abkommen (Deutscher AnwaltVerein) mit einer "15/10-Gebühr" erfolgt ist. Streitig ist, ob diese Abrechnung weitere Ansprüche ausschließt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle hat klargestellt, dass die Abrechnung der "15/10-Gebühr" keine Sperrwirkung für Schadensersatzansprüche entfaltet, soweit es um noch nicht regulierte Verletzungen geht. Zudem seien erhebliche Zweifel an der Annahme eines Verzichts-, Erlass- oder Abfindungsvertrags begründet.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass das DAV-Abkommen und die darin vereinbarte Gebührenregelung keine abschließende Regelung für alle möglichen Schadensposten darstelle. Solange bestimmte Verletzungen oder Schäden nicht Gegenstand der vorherigen Regulierung waren, bleibe der Anspruch hierauf bestehen. Zudem fehle es an einer klaren Vereinbarung, die als Verzicht oder Abfindung ausgelegt werden könnte.

KI INHALT
Abrechnung einer "15/10-Gebühr" hindert nicht Schadensersatzanspruch für neue Verletzungen; Verzicht oder Abfindung zweifelhaft.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Verzicht auf weitere Ansprüche durch Geltendmachung einer 15/10-Gebühr gemäß DAV-Abkommen
FUNDSTELLE
AGS 03, 468
ZfS 03, 566
DAR 03, 556
Schaden-Praxis 04, 175
NORM
§ 397 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
22.05.2003
AKTENZEICHEN
14 W 22/03
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2003:0522.14W22.03.0A
LIEFERUNG
01.04.2004
ÄNDERUNG
15.10.2020