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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Koblenz, 23.03.1995 - 5 U 1530/94

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Trier, 21.09.1994 - 5 O 273/93 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Koblenz entschied, dass ein Makler seinen Anspruch auf Provision verliert, wenn er seine Pflicht zur korrekten Unterrichtung des Auftraggebers verletzt – selbst wenn diesem dadurch kein Schaden entsteht.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Makler verlangt von seinem Auftraggeber die Zahlung der Maklerprovision aus einem abgeschlossenen Vertrag. Der Auftraggeber wendet ein, der Makler habe ihn nicht korrekt informiert.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Koblenz hat den Anspruch des Maklers auf Provision abgewiesen, da dieser seine Pflicht zur korrekten Unterrichtung verletzt hat.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Pflicht des Maklers zur korrekten Information eine essentielle Vertragspflicht darstelle. Eine Verletzung dieser Pflicht führe unabhängig davon, ob dem Auftraggeber ein Schaden entstanden ist, zum Verlust des Provisionsanspruchs. Die korrekte Unterrichtung sei grundlegend für das Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber.

KI INHALT
Makler verliert Provision bei Pflichtverletzung zur korrekten Unterrichtung, selbst wenn kein Schaden entsteht.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Immobilienmakler
Makler
Verwirkung
Courtage
NORM
§ 654 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Koblenz
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
23.03.1995
AKTENZEICHEN
5 U 1530/94
ECLI
ECLI:DE:OLGKOBL:1995:0323.5U1530.94.0A
LIEFERUNG
01.06.1997
ÄNDERUNG
21.04.2021