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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 26.02.1971 - 3 AZR 97/70

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG München, 28.11.1969 - Sa 125/69N -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 26.02.1971, dass ein Verkaufsleiter keine Sonderprovisionen von Dritten annehmen darf, die er für seinen Arbeitgeber an andere Unternehmen vergibt – selbst wenn er die Aufträge bereits vor Beginn seines Arbeitsverhältnisses vorbereitet hatte. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Verkaufsleiter (Arbeitnehmer) begehrt die Erlaubnis, Sonderprovisionen von externen Unternehmen (Dritten) anzunehmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für seinen Arbeitgeber mit Aufträgen betraut. Er berief sich darauf, dass er die Aufträge bereits vor Antritt seines Arbeitsverhältnisses vorbereitet hatte.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG verbot dem Verkaufsleiter die Annahme solcher Sonderprovisionen. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung erteile.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentierte, dass der Verkaufsleiter als Arbeitnehmer treuepflichtig (§ 60 HGB, heute § 241 Abs. 2 BGB) sei. Die Annahme von Vorteilen von Dritten für die Vergabe von Aufträgen verstoße gegen diese Pflicht, da sie die Gefahr von Interessenkonflikten berge. Selbst vorangegangene Eigenleistungen des Arbeitnehmers änderten nichts an dieser rechtlichen Bewertung. Nur eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers könnte solche Zahlungen legitimieren.

KI INHALT
Verkaufsleiter dürfen keine Sonderprovisionen von Auftragnehmern annehmen, selbst wenn sie die Aufträge vor Arbeitsbeginn vorbereitet haben, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Annahme von Schmiergeld
FUNDSTELLE
DB 71, 1162
BB 71, 913
AR-Blattei Entscheidung Nr. 2 Treuepflicht
AP Nr. 5 zu § 687 BGB
EzA Nr. 3 zu § 687 BGB
AR-Blattei ES 1590 Nr. 2
NORM
§ 687 BGB
§ 667 BGB
§ 681 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
26.02.1971
AKTENZEICHEN
3 AZR 97/70
ECLI
LIEFERUNG
01.11.2009
ÄNDERUNG