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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 266/83

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen OLG düsseldorf, 25.03.1983 - 7 U 235/80 -; LG Düsseldorf, 02.07.1980 - 13 O 148/76 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass eine Vergütungszusage auch dann wirksam sein kann, wenn sie mit einem nichtigen Schmiergeldversprechen verbunden war, und klärt die Voraussetzungen, unter denen das Kausalitätserfordernis nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB als abbedungen gelten kann.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Makler (Kläger) verlangt von seinem Auftraggeber (Beklagten) die vereinbarte Vergütung für seine Vermittlungstätigkeit. Der Beklagte wendet ein, die Vergütungszusage sei unwirksam, weil sie mit einem nichtigen Schmiergeldversprechen (z. B. einer unzulässigen Zahlung an einen Dritten) verbunden gewesen sei. Streitig ist, ob der Makleranspruch trotz dieser Verbindung besteht und ob das Kausalitätserfordernis (d. h. der Nachweis, dass der Vertragsabschluss auf die Maklertätigkeit zurückzuführen ist) in diesem Fall entfällt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH bestätigt, dass die Vergütungszusage des Maklers trotz der Verbindung mit einem nichtigen Schmiergeldversprechen wirksam sein kann. Zudem stellt er klar, unter welchen Umständen das Kausalitätserfordernis nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Maklerlohn nur bei nachgewiesener Ursächlichkeit der Vermittlung) als abbedungen (d. h. vertraglich ausgeschlossen) anzusehen ist.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

  • Trennbare Vereinbarungen: Das Gericht argumentiert, dass die Vergütungszusage und das Schmiergeldversprechen rechtlich trennbar sein können. Allein die Verbindung mit einer nichtigen Absprache macht die Vergütungsvereinbarung nicht automatisch unwirksam, sofern diese für sich genommen wirksam ist.
  • Kausalitätserfordernis: Das Gericht prüft, ob die Parteien das Kausalitätserfordernis (z. B. durch eine pauschale Erfolgshonorarvereinbarung) ausdrücklich oder konkludent abbedungen haben. Hierfür müssen besondere Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass der Maklerlohn unabhängig vom Nachweis der Ursächlichkeit gezahlt werden soll.

Rechtsgrundlage: § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Maklervertrag), allgemeine Regeln zur Teilnichtigkeit von Verträgen (§ 139 BGB).

KI INHALT
Kausalitätserfordernis nach § 652 Abs. 1 BGB kann abbedungen sein. Wirksamkeit einer Vergütungszusage trotz nichtigem Schmiergeldversprechen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Sittenwidrigkeit einer Provisionsvereinbarung mit Schmiergeldversprechen
FUNDSTELLE
BGHWarn 85, Nr 293
EWiR 86, 253
WM 86, 209
DB 86, 1218
MDR 86, 478
NORM
§ 139 BGB
§ 652 BGB
§ 138 BGB
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
06.11.1985
AKTENZEICHEN
IVa ZR 266/83
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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