Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

BSG, 14.03.1978 - 9 RV 40/77

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz SG Detmold, 15.02.1977 - S 2 V 89/75 -

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundessozialgericht (BSG) entscheidet, dass für die Berechnung des Übergangsgeldes eines selbständigen Handelsvertreters (HV), der nur für ein Unternehmen tätig ist, als Bemessungszeitraum das letzte Kalenderjahr gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 BVG maßgeblich ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein selbständiger Handelsvertreter (HV), der ausschließlich für ein Unternehmen tätig ist, beantragt die Berechnung seines Übergangsgeldes. Streitig ist, welcher Zeitraum für die Bemessung heranzuziehen ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BSG bestätigt, dass für die Berechnung des Übergangsgeldes das letzte Kalenderjahr als Bemessungszeitraum gilt, selbst wenn der HV nur für ein Unternehmen arbeitet.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf § 16 Abs. 1 Satz 2 BVG (Bundesversorgungsgesetz), der das letzte Kalenderjahr als maßgeblichen Bemessungszeitraum für selbständige Handelsvertreter festlegt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der HV für ein oder mehrere Unternehmen tätig ist. Die Einheitlichkeit der Berechnungsmethode soll Rechtssicherheit und Gleichbehandlung gewährleisten.

KI INHALT
Bemessungszeitraum für Übergangsgeld bei selbständigen Handelsvertretern ist das letzte Kalenderjahr, auch bei Tätigkeit für nur ein Unternehmen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Berechnung des Übergangsgeldes nach Bundesversorgungsgesetz für selbständigen HV
FUNDSTELLE
BB 78, 1012
NORM
§ 16 Abs. 1 Satz 2 BVG
REDAKTION
GERICHT
BSG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
14.03.1978
AKTENZEICHEN
9 RV 40/77
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG