vgl. Kaumanns, Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters 1971, S. 160, der unter Berufung auf Küstner, BB 60, 1300 sogar so weit geht, dass in diesem Fall der Fortbestand des Geschäftsbetriebes des U fingiert werden müsse, was allerdings aus der Fortsetzungsfiktion des § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB gerade nicht folgt; vgl. aber BGH, 29.06.1959 LS 1 m.w.N. - Torpedo-Werke -; vgl. auch LG Stuttgart, 23.10.1992 LS 4 m.w.N.
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