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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Berlin, 29.10.1974 - 4 Sa 31/74 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass ein Arbeitnehmer (AN) durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit seine Vertragspflichten verletzt, wenn er ohne Zustimmung des Arbeitgebers (AG) im dessen Marktbereich eigene Dienste anbietet. Der AN trägt die Beweislast für eine etwaige Gestattung der Konkurrenztätigkeit und muss bei unerlaubter Konkurrenz Auskunft erteilen, Rechenschaft ablegen und die Erträge an den AG auskehren.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) verlangt von seinem Arbeitnehmer (AN) Unterlassung von Konkurrenztätigkeit, Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung und Herausgabe der Erträge. Der Anspruch ergibt sich aus der Verletzung vertraglicher Pflichten durch unerlaubte Konkurrenz (§ 60 HGB analog, auch wenn der AN kein Handlungsgehilfe ist).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG bestätigt, dass der AN durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit (Anbieten eigener Dienste im Marktbereich des AG ohne dessen Zustimmung) seine Vertragspflichten verletzt. Der AN muss:

  • Auskunft über den Umfang der Konkurrenztätigkeit erteilen,
  • Rechenschaft ablegen und
  • das aus der Konkurrenztätigkeit Erlangte an den AG auskehren.

c) Begründung des Gerichts:

  • Vertragspflichtverletzung: Unerlaubte Konkurrenz verstößt gegen die Treuepflicht des AN, unabhängig davon, ob er Handlungsgehilfe ist.
  • Beweislast: Wenn streitig ist, ob der AG die Konkurrenztätigkeit gestattet hat, trägt der AN die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen und den Umfang der Gestattung.
  • Rechtsfolgen: Bei unerlaubter Konkurrenz hat der AG Anspruch auf Auskunft, Rechenschaft und Herausgabe der Erträge, um seine Interessen zu schützen.
KI INHALT
Arbeitnehmer verletzen durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit Vertragspflichten und müssen Auskunft, Rechenschaft sowie Gewinnauskehr leisten. Beweislast für Gestattung trägt der AN.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Treuepflicht
Wettbewerbstätigkeit
Darlegungs- und Beweislast für einen Dispens von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot
Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bei verbotswidriger Konkurrenztätigkeit
FUNDSTELLE
DB 1977, 308
AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht
DB 77, 307
VersR 77, 264
NORM
§ 611 BGB
§ 182 BGB
§ 282 BGB
§ 687 Abs. 2 BGB
§ 666 BGB
§ 667 BGB
§ 681 BGB
§ 138 Abs. 3 ZPO
§ 286 ZPO
§ 288 ZPO
§ 717 ZPO
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
16.06.1976
AKTENZEICHEN
3 AZR 73/75
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2000
ÄNDERUNG
01.12.2001