Vorinstanzen ArbG Hamburg, 28.05.1997 - 6 Ca 342/95 -; LAG Hamburg, 02.06.1999 - 4 Sa 54/97 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass ein Kurierdienstfahrer, der selbst über seine Einsätze entscheidet und das volle Entgelt für die Frachtaufträge erhält, kein Arbeitnehmer des Unternehmens ist, das die Aufträge vermittelt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Kurierdienstfahrer begehrt die Feststellung, dass er Arbeitnehmer (AN) des Unternehmens ist, das Frachtaufträge annimmt und an ihn weitergibt. Er stützt seinen Anspruch auf die Behauptung, in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Kurierdienstfahrer kein Arbeitnehmer des Unternehmens ist.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Fahrer selbstständig agiert, da er
- frei entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig wird,
- das volle Entgelt für die ausgeführten Aufträge erhält (ohne Abzüge durch das Unternehmen) und
- damit keine persönliche Abhängigkeit besteht, die für ein Arbeitsverhältnis charakteristisch ist.
Da diese Merkmale gegen eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen, scheidet ein Arbeitsverhältnis aus.