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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen ArbG Hamburg, 28.05.1997 - 6 Ca 342/95 -; LAG Hamburg, 02.06.1999 - 4 Sa 54/97 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass ein Kurierdienstfahrer, der selbst über seine Einsätze entscheidet und das volle Entgelt für die Frachtaufträge erhält, kein Arbeitnehmer des Unternehmens ist, das die Aufträge vermittelt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kurierdienstfahrer begehrt die Feststellung, dass er Arbeitnehmer (AN) des Unternehmens ist, das Frachtaufträge annimmt und an ihn weitergibt. Er stützt seinen Anspruch auf die Behauptung, in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Kurierdienstfahrer kein Arbeitnehmer des Unternehmens ist.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Fahrer selbstständig agiert, da er

  • frei entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig wird,
  • das volle Entgelt für die ausgeführten Aufträge erhält (ohne Abzüge durch das Unternehmen) und
  • damit keine persönliche Abhängigkeit besteht, die für ein Arbeitsverhältnis charakteristisch ist.

Da diese Merkmale gegen eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen, scheidet ein Arbeitsverhältnis aus.

KI INHALT
Kurierdienstfahrer, die selbst über Tätigkeit und Umfang entscheiden und das volle Entgelt erhalten, sind keine Arbeitnehmer des auftraggebenden Unternehmens.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Scheinselbständigkeit
Kurierdienstfahrer als selbstständiger Unternehmer
NORM
§ 611 BGB
§ 84 HGB
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
§ 84 Abs. 2 HGB
§ 92 a HGB
§ 407 HGB n.F.
§ 418 HGB n.F.
§ 425 HGB a.F.
§§ 433 ff. a.F.
§ 121 GewO
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
27.06.2001
AKTENZEICHEN
5 AZR 561/99
ECLI
LIEFERUNG
01.12.2001
ÄNDERUNG
19.11.2020