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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 515/78

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Düsseldorf, 06.04.1978 - 3 Sa 936/77 -; ArbG Siegburg, 12.09.1977 - 1 Ca 398/77 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass eine vertragliche Klausel, die ein Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer (AN) nur dann gelten lässt, wenn der Arbeitgeber (AG) das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündigt, insoweit unwirksam ist, als sie das Wahlrecht des AN nach § 75 Abs. 2 HGB einschränkt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitnehmer (AN) wendet sich gegen eine vertragliche Regelung, die das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ausschließlich dann gelten lässt, wenn der Arbeitgeber (AG) das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündigt. Der AN beruft sich auf § 75 Abs. 2 HGB, der ihm ein Wahlrecht einräumt, ob er das Wettbewerbsverbot auch bei einer Kündigung durch den AG einhalten will.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die vertragliche Einschränkung des Wettbewerbsverbots für den Fall einer ordentlichen Kündigung durch den AG unverbindlich ist, soweit sie das Wahlrecht des AN aus § 75 Abs. 2 HGB beschneidet.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf § 75 Abs. 2 HGB, der dem AN ein eigenes Wahlrecht einräumt, ob er das Wettbewerbsverbot auch bei einer Kündigung durch den AG einhalten möchte. Eine vertragliche Regelung, die dieses Wahlrecht von vornherein ausschließt (hier: durch automatischen Wegfall des Verbots bei AG-Kündigung), ist daher unwirksam, da sie den AN unangemessen benachteiligt und gegen die gesetzliche Wertung verstößt.

KI INHALT
Ein vertragliches Wettbewerbsverbot, das bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch entfällt, ist insoweit unwirksam, als es das Wahlrecht des Arbeitnehmers nach § 75 Abs. 2 HGB einschränkt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Herausnahme der Geltung eines Wettbewerbsverbotes für den Fall der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AG als unzulässige Abweichung von § 75 Abs. 2 HGB
FUNDSTELLE
BAGE 37, 26
BB 82, 926
DB 82, 906 LS
MDR 82, 608
WM 82, 676
RdA 82, 197
ARBlattei Wettbewerbsverbot Nr. 129
SAE 83, 84
ARSt.82 S. 156 Nr. 105
EzA Nr. 12 zu § 75 HGB
BlStSozArbR 82, 181
AuR 82, 163 LS
RdA 82, 197 LS
JR 83 44 LS
NORM
§ 75 Abs. 2 HGB
§ 74 HGB
§ 74 a HGB
§ 74 c HGB
§ 75 a HGB
§ 133 BGB
§ 157 BGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
14.07.1981
AKTENZEICHEN
3 AZR 515/78
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
03.05.2018