Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamm, 06.12.1955 - 1 Ws 407/55

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm entscheidet, dass die mögliche Rechtsungültigkeit von § 2 des Preisbindungsgesetzes von 1936 keine Auswirkungen auf die Gültigkeit von § 2 des Preisgesetzes von 1948 oder der Verordnung PR 52/50 hat.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Kontext: Es geht um die rechtliche Bewertung von Preisregelungen. Offensichtlich wurde argumentiert, dass die Ungültigkeit einer älteren Regelung (§ 2 Preisbindungsgesetz 1936) auch die Gültigkeit neuerer Regelungen (§ 2 Preisgesetz 1948 und VO PR 52/50) infrage stellen könnte.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm lehnt diese Argumentation ab. Es stellt klar, dass die mögliche Ungültigkeit des § 2 Preisbindungsgesetzes 1936 keine Rückwirkungen auf die Gültigkeit des § 2 Preisgesetzes 1948 oder der Verordnung PR 52/50 hat.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Rechtsgültigkeit der späteren Normen (Preisgesetz 1948 und VO PR 52/50) unabhängig von der älteren Regelung zu betrachten ist. Eine etwaige Ungültigkeit des § 2 Preisbindungsgesetzes 1936 berührt daher nicht die Wirksamkeit der nachfolgenden Regelungen.

KI INHALT
Die Rechtsgültigkeit von § 2 des Preisgesetzes 1948 und VO PR 52/50 bleibt unberührt, selbst wenn § 2 des Preisbindungsgesetzes 1936 als rechtsungültig anzusehen ist.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Rechtsgültigkeit des Preisbindungsgesetzes
Preisgesetz
FUNDSTELLE
VersR 56, 114 + ###
NORM
§ 5 VO PR 52/50
REDAKTION
GERICHT
OLG Hamm
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
06.12.1955
AKTENZEICHEN
1 Ws 407/55
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG