Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG München, 09.11.1994 - 7 U 3261/94

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. dazu BGH, 19.02.1964, NJW 64, 1223, 1224; 13.01.1975, WM 75, 324, 325, wonach das Verstreichenlassen von 5 Tagen noch unschädlich sein kann; Thamm/Detzer, DB 97, 213, 214; Brox, Handelsrecht und Wertpapierrecht, Rz. 295; Röhricht/Graf v. Westphalen/Wagner, HGB, § 346 Rz. 38

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG München entschied, dass ein Bestätigungsschreiben, das erst fast drei Wochen nach den Vertragsverhandlungen versandt wurde, keine rechtliche Wirkung entfaltet, weil der erforderliche zeitliche Zusammenhang fehlt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Vertragspartner (vermutlich der Absender des Bestätigungsschreibens) wollte gegenüber dem anderen Vertragspartner die Gültigkeit eines Vertrages durch ein Bestätigungsschreiben nachträglich festhalten. Dies basierte auf vorherigen Vertragsverhandlungen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG München urteilte, dass das Bestätigungsschreiben keine rechtliche Bindung entfaltet, da es zu spät (nahezu drei Wochen nach den Verhandlungen) versandt wurde.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass für die Wirksamkeit eines Bestätigungsschreibens ein zeitlicher Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen bestehen muss. Dieser Zusammenhang war hier nicht mehr gegeben, weil das Schreiben erst mit erheblicher Verzögerung verschickt wurde.

KI INHALT
Bestätigungsschreiben ohne zeitlichen Zusammenhang zu Vertragsverhandlungen ist unwirksam, wenn es erst drei Wochen später versendet wird.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
kaufmännisches Bestätigungsschreiben
unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang
Frist
NORM
§ 346 HGB
REDAKTION
GERICHT
OLG München
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
09.11.1994
AKTENZEICHEN
7 U 3261/94
ECLI
ECLI:DE:OLGMUEN:1994:1109.7U3261.94.0A
LIEFERUNG
01.03.1999
ÄNDERUNG
29.04.2021