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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 08.04.1930 - 1 Ob 343/30

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Ein Handlungsreisender hat auch während seines Urlaubs Anspruch auf die durchschnittlich von ihm verdienten Provisionen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein angestellter Handlungsreisender begehrt von seinem Arbeitgeber die Zahlung von Provisionen für die Zeit seines Urlaubs. Er stützt seinen Anspruch darauf, dass er auch während des Urlaubs ein Recht auf das Durchschnittsmaß der von ihm sonst verdienten Provisionen habe.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass der Handlungsreisende tatsächlich Anspruch auf die durchschnittlich verdienten Provisionen während des Urlaubs hat.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Urlaub nicht zu einer Schlechterstellung des Arbeitnehmers führen darf. Da der Handlungsreisende während seiner Arbeitstätigkeit Provisionen erhält, die einen Teil seines Entgelts darstellen, muss dieser Anspruch auch während des Urlaubs aufrechterhalten werden, um eine angemessene Bezahlung zu gewährleisten. Das Durchschnittsmaß der Provisionen dient dabei als Berechnungsgrundlage, um eine faire Entlohnung sicherzustellen.

KI INHALT
Handlungsreisende haben im Urlaub Anspruch auf durchschnittliche Provisionen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
angestellter Reisender
Vergütungsanspruch während des Urlaubs
Vertreter
HV
Urlaubsgesetz
Entgelt
Lohn
Gehalt
Berechnung
Bemessung
Höhe
Umfang
Ausmaß
Vergütung
Belohnung
Beteiligung
FUNDSTELLE
SZ 12/80
NORM
§ 17 a AngG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
08.04.1930
AKTENZEICHEN
1 Ob 343/30
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2005
ÄNDERUNG