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ERGEBNISVORSCHLÄGE

RG, 26.01.1914 - 308/13 III

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Hopt, ZIP 96, 1533, 1539 entnimmt dieser Entscheidung die ausnahmsweise Pflicht des U, bei eingeschränkten Liefermöglichkeiten die eingebrachten Aufträge aller HV verhältnismäßig zu berücksichtigen

LEITSÄTZE

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Fazit: Das Reichsgericht (RG) entscheidet, dass ein Unternehmer (U) einem Handelsvertreter (HV) zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er dessen vermittelte Geschäfte schuldhaft und systematisch ablehnt, ohne sachlichen Grund, und dem HV damit die vertragsgemäße Betätigung entzieht.


Zusammenfassung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Handelsvertreter (HV) verlangt Schadensersatz vom Unternehmer (U) aus dem Agenturverhältnis, weil dieser die vom HV abgeschlossenen Geschäfte systematisch und schuldhaft abgelehnt hat, obwohl der HV ein Recht auf Tätigkeit und Gewinnerzielung hat.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das RG bejaht einen Schadensersatzanspruch des HV dem Grunde nach, da die systematische Ablehnung der Geschäfte durch den U über einen Zeitraum von 2,25 Jahren eine schuldhafte Vertragsverletzung darstellt.

c) Begründung des Gerichts:

  • Der U ist zwar nicht verpflichtet, jedes vom HV vermittelte Geschäft anzunehmen, wenn sachliche Gründe (z. B. eigene Interessen) dagegen sprechen.
  • Allerdings verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn der U dem HV durch schuldhafte Ablehnungen die vertraglich vorgesehene Betätigungsmöglichkeit entzieht.
  • Eine systematische Ablehnung ohne berechtigten Grund ist daher eine Vertragswidrigkeit, die Schadensersatz auslöst.
KI INHALT
Lehnt ein Unternehmer systematisch vom Handelsvertreter vermittelte Geschäfte ab, kann dies eine schuldhafte Vertragsverletzung darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
treuwidrige Ablehnung von Aufträgen
Dispositionsfreiheit des U
systematische Ablehnung von Geschäften über mehr als zwei Jahre
pVV
Pflichtverletzung
Schadensersatzanspruch des HV
willkürliche Geschäftsablehnung
FUNDSTELLE
JW 14, 403
NORM
§ 242 BGB
§ 157 BGB
§ 276 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
RG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
26.01.1914
AKTENZEICHEN
308/13 III
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
26.05.2026 10:52:01