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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LSG Hessen, 04.11.1971 - L 8/Kr 1215/68

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass ein Handelsvertreter (HV) als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (AN) gilt, wenn er in den Arbeitsprozess eines Unternehmens eingegliedert ist und keinen maßgeblichen Einfluss auf die Organisation des Arbeitsablaufs hat. Die Entscheidungsfreiheit über die Arbeitsausführung ist dabei zweitrangig.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) begehrt die Anerkennung als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (AN) im Rahmen der Sozialversicherung. Die Frage ist, ob seine Tätigkeit als abhängig beschäfigt einzustufen ist. Das Gericht prüft dies anhand der Eingliederung in den Betrieb und der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber (AG).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landessozialgericht Hessen hat festgestellt, dass der HV als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer gilt, wenn ihm bestimmte Funktionen im Arbeitsprozess des Unternehmens zugewiesen sind und er keinen maßgeblichen Einfluss auf die Organisation des Arbeitsablaufs hat.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt sich auf die Eingliederung des HV in den Betrieb des AG durch die Zuweisung von Funktionen. Das Direktionsrecht des AG wird dabei durch die inhaltliche Bestimmung der Funktion ausgeübt. Die Entscheidungsfreiheit des HV über die Art der Arbeitsausführung ist demgegenüber von untergeordneter Bedeutung. Das Gericht bezieht sich dabei auf eine frühere Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57 - BSGE 16, 289).

KI INHALT
Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn der HV keine maßgebliche Kontrolle über den Arbeitsprozess hat und durch Funktionszuweisung in den Betrieb eingegliedert wird.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Scheinselbständigkeit
Abgrenzung HV / AN
Fubnktionszuweisung
Weisungen
FUNDSTELLE
BB 72, 133
Breithaupt 72, 540
Juris Nr. KSRE061180817 LS
NORM
§ 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO 1965
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG 1957
§ 168 Abs. 1 AFG 1969
§ 56 Abs. 1 AVAVG 1957
§ 84 Abs. 2 HGB
§ 84 Abs. 1 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LSG Hessen
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
04.11.1971
AKTENZEICHEN
L 8/Kr 1215/68
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2001
ÄNDERUNG