Vorinstanzen LAG Baden-Württemberg, 15.08.1997 - 18 (18b) Sa 54/96 -; ArbG Stuttgart, 23.09.1996 - 19 Ca 12086/93 -
zur Vergütungsform einer so genannten Topfvereinbarung vgl. auch Röhricht/Graf v. Westphalen/Küstner, HGB, 2.A. § 87 Rz. 5a
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Bei einer gekündigten Topfvereinbarung zwischen Verkäufergruppen kann ein Anspruch auf Vergütungsanhebung aus ergänzender Vertragsauslegung bestehen, wenn eine Gruppe ohne die Vereinbarung deutlich geringere Provisionen erhält.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Zwei Verkäufergruppen hatten auf Veranlassung des Arbeitgebers (AG) eine sog. Topfvereinbarung geschlossen, um unterschiedliche Provisionseinkünfte auszugleichen. Nach Kündigung dieser Vereinbarung begehrten die Verkäufer mit ursprünglich geringeren Provisionseinkünften eine Anhebung ihrer Vergütung. Sie stützten ihren Anspruch auf eine ergänzende Vertragsauslegung des Arbeitsvertrags.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass ein Anspruch auf Anhebung der Vergütung aus ergänzender Vertragsauslegung bestehen kann, wenn die betroffenen Verkäufer ohne die Topfvereinbarung erheblich geringere Provisionseinkünfte hätten.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Topfvereinbarung zunächst den Ausgleich der Provisionen bezweckte. Nach deren Wegfall sei zu prüfen, ob die Vertragsparteien bei Kenntnis dieser Situation eine Anpassung der Vergütung vereinbart hätten. Dies sei insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Gruppe ohne die Vereinbarung unangemessen benachteiligt wäre. Die ergänzende Vertragsauslegung diene hier der Wahrung der Vertragsgerechtigkeit.