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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Baden-Württtemberg, 04.05.1995 - 10 Sa 112/94 -; ArbG Lörrach, 31.08.1994 - 2 Ca 299/94 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet, dass die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei einem Mietvertrag über ein privat vom Arbeitnehmer genutztes Fahrzeug gelten, wenn dieses mit Billigung des Arbeitgebers für betriebliche Zwecke eingesetzt wird.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (AN) verlangt von seinem Arbeitgeber (AG) Aufwendungsersatz nach § 670 BGB für Schäden an seinem privaten Fahrzeug, das er mit Zustimmung des AG für betriebliche Arbeiten genutzt und dabei schuldhaft beschädigt hat. Der AG hatte mit dem AN einen Mietvertrag über das Fahrzeug abgeschlossen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG bestätigt, dass die beschränkte Arbeitnehmerhaftung (d. h. eine Haftungsprivilegierung des AN) auch in diesem Fall Anwendung findet. Der AN haftet also nicht in vollem Umfang, sondern nur eingeschränkt für den Schaden.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Mietvertrag zwischen AN und AG die Anwendung der beschränkten Arbeitnehmerhaftung nicht ausschließt. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug mit Billigung des AG für betriebliche Zwecke eingesetzt wurde. Da der Schaden im Rahmen einer betrieblich veranlassten Tätigkeit entstand, gelten die Haftungsgrundsätze des Arbeitsrechts – unabhängig von der vertraglichen Ausgestaltung (hier: Mietvertrag). Der Aufwendungsersatzanspruch des AN nach § 670 BGB wird daher unter Berücksichtigung der beschränkten Haftung geprüft.

KI INHALT
Beschädigt ein Arbeitnehmer bei betrieblichen Tätigkeiten schuldhaft sein vom Arbeitgeber genehmigtes Fahrzeug, gilt die beschränkte Arbeitnehmerhaftung auch bei bestehendem Mietvertrag.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Ersatzanspruch bei Beschädigung des arbeitnehmereigenen Fahrzeugs
Einsatz mit Billigung des AG
betrieblich veranlasste Tätigkeit
Ersatzleistung für Totalschaden an dienstlich eingesetztem Fahrzeug
Kfz
Mietvertrag
NORM
§ 611 BGB
§ 670 BGB
§ 535 BGB
§ 254 BGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
17.07.1997
AKTENZEICHEN
8 AZR 480/95
ECLI
LIEFERUNG
01.09.1998
ÄNDERUNG
04.03.2019