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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Karlsruhe entschied, dass bei einer Bestellung eines ausländischen Käufers auf einem vom deutschen Verkäufer gestalteten Formular mit Billigung der AGB des Verkäufers stillschweigend deutsches Recht als Vertragsstatut vereinbart wird.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein ausländischer Käufer bestellte Ware bei einem deutschen Verkäufer unter Verwendung eines vom Verkäufer gestalteten Formulars, das dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthielt. Es ging um die Frage, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Karlsruhe entschied, dass durch die Verwendung des Formulars und die Billigung der AGB stillschweigend deutsches Recht als Vertragsstatut vereinbart wurde.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verwendung des vom deutschen Verkäufer gestalteten Formulars und die Akzeptanz seiner AGB durch den ausländischen Käufer einen Rückschluss auf eine stillschweigende Vereinbarung des deutschen Rechts als maßgebliches Vertragsstatut zulassen. Dies gelte insbesondere, da der Verkäufer durch die Gestaltung des Formulars und der AGB seinen Willen zur Anwendung deutschen Rechts zum Ausdruck gebracht habe.