Vorinstanz LG Berlin, 07.09.2006 - 7 O 265/05 -
zu der Entscheidung vgl. Weidner, jurisPR-VersR 3/2007 Anm. 2
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Gericht entscheidet, dass ein Versicherer sich nicht auf eine Unterversicherung berufen kann, wenn er selbst die Wertschätzung der Geschäftseinrichtung durch eigene Mitarbeiter vorgenommen hat und später von der Unterversicherung erfährt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangt vom Versicherer vollständige Schadensersatzleistung aus einem Versicherungsvertrag, obwohl eine Unterversicherung vorliegt. Der Versicherer will sich auf die Unterversicherung berufen, um seine Leistung zu kürzen.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht (KG) entscheidet, dass der Versicherer sich nicht auf die Unterversicherung berufen darf. Er muss den Schaden vielmehr in voller Höhe erstatten.
c) Begründung des Gerichts: Der Versicherer hatte eigene Mitarbeiter entsandt, die die Geschäftseinrichtung des VN in Augenschein genommen und deren Wert eingeschätzt hatten. Später erfuhr der Versicherer durch seinen Schadenregulierer von der Unterversicherung. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, den Wert der Geschäftseinrichtung zu überprüfen und den VN auf die Unterversicherung hinzuweisen. Da er dies unterlassen hat, kann er sich nicht auf die Unterversicherung berufen.