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ERGEBNISVORSCHLÄGE

KG, 11.05.2007 - 6 U 191/06

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Berlin, 07.09.2006 - 7 O 265/05 -

zu der Entscheidung vgl. Weidner, jurisPR-VersR 3/2007 Anm. 2

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Gericht entscheidet, dass ein Versicherer sich nicht auf eine Unterversicherung berufen kann, wenn er selbst die Wertschätzung der Geschäftseinrichtung durch eigene Mitarbeiter vorgenommen hat und später von der Unterversicherung erfährt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangt vom Versicherer vollständige Schadensersatzleistung aus einem Versicherungsvertrag, obwohl eine Unterversicherung vorliegt. Der Versicherer will sich auf die Unterversicherung berufen, um seine Leistung zu kürzen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht (KG) entscheidet, dass der Versicherer sich nicht auf die Unterversicherung berufen darf. Er muss den Schaden vielmehr in voller Höhe erstatten.

c) Begründung des Gerichts: Der Versicherer hatte eigene Mitarbeiter entsandt, die die Geschäftseinrichtung des VN in Augenschein genommen und deren Wert eingeschätzt hatten. Später erfuhr der Versicherer durch seinen Schadenregulierer von der Unterversicherung. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, den Wert der Geschäftseinrichtung zu überprüfen und den VN auf die Unterversicherung hinzuweisen. Da er dies unterlassen hat, kann er sich nicht auf die Unterversicherung berufen.

KI INHALT
Versicherer kann sich nicht auf Unterversicherung berufen, wenn er eigene Mitarbeiter zur Wertermittlung entsendet; bei späterer Kenntnis muss er VN auf Unterversicherung hinweisen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung
Verschulden bei Vertragsschluss
Hinzuziehung eines Spezialisten des Versicherers
NORM
§ 241 Abs. 2 BGB
§ 311 Abs. 2 BGB
§ 311 Abs. 3 BGB
§ 280 Abs. 1 BGB
REDAKTION
GERICHT
KG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
11.05.2007
AKTENZEICHEN
6 U 191/06
ECLI
ECLI:DE:KG:2007:0511.6U191.06.0A
LIEFERUNG
01.11.2009
ÄNDERUNG
02.07.2020