VERFAHRENSINFORMATIONEN
vorhergehend LG Konstanz, 18.10.2013 - 8 O 9/09 KfH -;
der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die für die Entscheidung des Senats maßgeblichen Rechtsfragen seien in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt
vorhergehend LG Konstanz, 18.10.2013 - 8 O 9/09 KfH -;
der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die für die Entscheidung des Senats maßgeblichen Rechtsfragen seien in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt