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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamburg, 26.06.1910 - n.m.

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamburg entscheidet, dass für die Rechte und Pflichten eines Agenten das Recht des Ortes gilt, an dem er seine Tätigkeit ausübt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die Parteien streiten über die anwendbaren Rechtsnormen für die Rechte und Pflichten eines Agenten. Es geht um die Frage, welches Recht auf den Agenturvertrag anzuwenden ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamburg entscheidet, dass das Recht des Ortes maßgeblich ist, an dem der Agent seine Tätigkeit entfalten soll.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Ort der Tätigkeit des Agenten den Schwerpunkt des Vertrages darstellt und daher das dort geltende Recht anzuwenden ist.

KI INHALT
Recht des Agenten-Tätigkeitsorts ist für seine Rechte und Pflichten maßgeblich.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
objektive Anknüpfung
Vertragsstatut des HVV
FUNDSTELLE
Recht 11, Nr. 853
ROLG 21, 385
NORM
§ 84 HGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Hamburg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
26.06.1910
AKTENZEICHEN
n.m.
ECLI
LIEFERUNG
06.03.2018
ÄNDERUNG
06.03.2018 (automatisch)